Besteht bei einer Sonografie im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nach Nummer 415 GOÄ der Verdacht auf eine Schädigung eines Fetus durch Fehlbildung oder Erkrankung oder liegt eine besondere Risikosituation (Genetik, Anamnese, exogene Noxe) vor, kann eine gezielte weiterführende differenzialdiagnostische sonografische Abklärung indiziert sein.
Das entsprechende Ultraschallgerät muss über mindestens 64 Kanäle im Sende- und Empfangsbereich, eine variable Tiefenfokussierung, mindestens 64 Graustufen und eine aktive Vergrößerungsmöglichkeit für Detaildarstellungen verfügen.
Analogverzeichnis der Bundesärztekammer
Diese Untersuchung ist nicht Bestandteil der GOÄ. Der Zentrale Konsultationsausschuss (ZKA) der BÄK erkannte die Notwendigkeit, diese Leistung ins Verzeichnis analoger Bewertungen aufzunehmen (vgl. Deutsches Ärzteblatt, Jg 98, Heft 24, 15. Juni 2001).
Mehrfach berechenbar
Zur gezielten Ausschlussdiagnostik darf diese Leistung maximal dreimal im Schwangerschaftsverlauf angesetzt werden. Sofern eine fetale Fehlbildung oder Erkrankung vorliegt, ist auch ein häufigerer Ansatz möglich.
Besteht eine Mehrlingsschwangerschaft, kann die Leistung entsprechend der Anzahl der Mehrlinge mehrfach im Rahmen einer Sitzung angesetzt werden.
Reduzierten Gebührenrahmen beachten
Der ZKA hat dieser Leistung im Wege der Analogabrechnung der Sonografie die Nummer 5373 GOÄ (CT des Skeletts) zugrunde gelegt. Folglich unterliegt diese Leistung dem reduzierten Gebührenrahmen 1,0 – 2,5 und dem Mittelwert 1,8.
Fachliche Voraussetzungen des Untersuchers
Der Untersucher muss über den Nachweis der Fachkunde Sonografie des Fetus in der Frauenheilkunde oder der fakultativen Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.