Der Bundesrat hat am 20.09.2019 die 5. Verordnung zur Änderung der GOÄ verabschiedet und damit den Weg für bessere Arzthonorare bei der Leichenschau geebnet. Die GOÄ-Anpassung ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.
Die Leistungen nach den Nummern 100 und 101 sowie der Zuschlag nach Nummer 102 sind jeweils nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.