Die erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft wird mit der Nummer 23 GOÄ abgerechnet. Sie beinhaltet obligat die Bestimmung des Geburtstermins, die Erhebung der Anamnese und das Anlegen des Mutterpasses sowie eine Beratung der Schwangeren über die Mutterschaftsvorsorge einschließlich Hämoglobinbestimmung.
Komplexleistung
Es handelt sich hierbei um eine Komplexleistung mit den oben angeführten Bestandteilen. Sofern die Maßnahmen nicht an einem Tag vorgenommen werden, ist die Nummer 23 dennoch nur einmal berechnungsfähig (vgl. Deutscher Ärzteverlag, Kommentar zur GOÄ, Online Ausgabe, Nummer 23, Randnr. 2)
Ausschlüsse beachten
Neben dieser Leistung schließt der Verordnungsgeber die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 7 und/oder 3550 aus. Folglich kann auch die vollständige Untersuchung des weiblichen Genitaltrakts (Nummer 7) nicht daneben abgerechnet werden.
Weitere Untersuchungen im Mutterschaftsverlauf nach Nummer 24 GOÄ
Die Nummer 23 kommt immer nur bei der Erstuntersuchung zum Ansatz. Weitere Untersuchungen im Schwangerschaftsverlauf werden über die Nummer 24 GOÄ abgerechnet.