Seitens der Bundespsychotherapeutenkammer wurde keine Hygienepauschale mit den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ausgehandelt. Auf unsere Nachfrage erklärte die Bundespsychotherapeutenkammer jedoch, dass der PKV-Verband einer Abrechnung der Coronahygienepauschale nach GOÄ/GOP 245 analog durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten explizit zugestimmt habe.