Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich mit den Unfalversicherungsträgern auf eine Pauschale in Höhe von 4,- Euro für Mehraufwendungen für Infektionsschutz bei ambulanten Behandlungen im Rahmen des D-Arzt-Verfahrens geeinigt. Diese Pauschale wird jedem D-Arzt für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zusätzlich zu den Behandlungskosten für jeden Behandlungstag erstattet. Für die bereits abgerechneten Behandlungsfälle kann die „Covid-19-Pauschale“ nachträglich mit gesonderter Abrechnung unter Angabe des Behandlungstages in Rechnung gestellt werden.
Diese Pauschale gilt rückwirkend ab dem 16.03.2020 und wurde in mehreren Schritten, nun bis zum 30.06.2022, verlängert.
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